Der Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags hat den Corona-Abschiebestopp abgelehnt

Am 11. Februar lehnte der Verfassungsausschuss des Landtags den Antrag unserer GRÜNEN Landtagsfraktion „Abschiebungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie aussetzen“ ab. GRÜNE und SPD stimmten dafür, CSU, Freie Wähler, FDP und AFD dagegen.

Unsere Fraktion hatte beantragt, einen Abschiebestopp nach §60 a Aufenthaltsgesetz zu erlassen und alle Abschiebungen aus humanitären Gründen und zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland für drei Monate auszusetzen. Geflüchtete dürften wegen der weltweiten Corona-Pandemie nicht in Länder mit völlig unzureichendem Infektionsschutz abgeschoben werden. Laut Auswärtigem Amt sei Afghanistan von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen: „Das Gesundheitssystem hält den Belastungen nicht stand. Afghanistan ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft“. Im Vorfeld hatten sich nicht nur Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen gegen Abschiebungen während der Corona-Pandemie ausgesprochen, sondern auch die Gewerkschaft der Polizei.

Gülseren Demirel, asylpolitische Sprecherin der Landtags-GRÜNEN, erklärte nach der Abstimmung, die CSU/FW-Koalition habe erneut der Ideologie den Vorzug vor einem menschlichen und pragmatischen Handeln gegeben. Der bayerische Flüchtlingsrat wiederum wies das von der CSU vorgebrachte Argument zurück, mit dem Abschiebestopp würde sich die Regierung “über rechtskräftige Urteile hinwegsetzen”, der Schutz von Menschenleben habe in einer globalen Pandemie Vorrang, Abschiebungen seien deshalb dringend zu unterlassen!.

Kreisrätin Christiane Lettow-Berger, Integrationsbeauftragte des Stadtrats Kelheim, ist besonders empört und entsetzt über den Zynismus der Argumentation von Franz Rieger, der für die CSU einen generellen Abschiebestopp ablehnte, da sich dadurch die Regierung „ über rechtskräftige Urteile hinwegsetzen“ und damit „gegen die herrschende Rechtsordnung verstoßen“ würde. „Im Gegenteil,“ so die Kreisrätin, „die Ablehnung eines vorübergehenden Abschiebestops verstoße gegen die Gewährleistung von Schutz von Menschenleben, die auch in Pandemie-Zeiten gelten müsse.“